Einschnitt in Holzvermarktung steht bevor
Ein „großer Einschnitt“, der wehtun werde, steht dem Zeller Forstamt voraussichtlich zum 1. Januar 2019 ins Haus, so Leiter Jörg Lorscheider. Die Praxis der gemeinsamen Vermarktung von Holz aus Kommunal-, Privat- und Staatswald wird dann aus kartellrechtlichen Gründen wohl an den Nagel gehängt werden müssen.
Wobei die Forstverwaltung sich diese Frist – im Vorgriff auf ein sich abzeichnendes Urteil des Bundesgerichtshofes (erwartet für April 2018) – selbst gesetzt hat. In Baden-Württemberg gibt es einen Kartellrechtsstreit darum, dass sogenannte Einheitsförster nicht nur Holz aus Staats-, sondern auch aus Kommunal- und Privatwald vermarkten. Damit haben sie aus Sicht der Wettbewerbshüter zu viel Macht, unter anderem über Preise. dad