Cidre, Likör oder Wein: Warum auch der Name "Schwarze Katz" nun europaweit warenzeichenrechtlich geschützt ist
Zell stellt K-Frage: Wer darf mit der Katz werben?
Fauchend und zähnefletschend auf einem Weinfass, dessen köstlichen Inhalt es zu verteidigen gilt – so wie hier auf dem Schwarze-Katz-Brunnen vor dem Rathaus kennt man die Zeller Schwarze Katz. Doch wer darf mit ihr für welche Produkte die Werbetrommel rühren? Das ist nun geklärt. Foto: Inge Faust
Inge Faust

Zell. Als fauchende, zähnefletschende Gralshüterin des Zeller Weines, die die besten Tropfen ihrer geliebten Moselstadt mit scharfen Krallen zu verteidigen weiß, ist die Zeller Schwarze Katz weit über die Region hinaus bekannt. Die gleichnamige Weinlage dürfte sogar Weinliebhabern in aller Welt das Wasser im Munde zusammenlaufen lassen. Erst seit Kurzem jedoch ist auch der Name „Schwarze Katz“, also auch ohne den berühmten Zeller Zusatz, warenzeichenrechtlich für die Stadt Zell geschützt – europaweit. Darauf wies Stadtbürgermeister Hans Peter Döpgen (FWG) sowohl in einer Ratssitzung als auch im Amtsblatt der Verbandsgemeinde hin. Und das kam so ...

Lesezeit 2 Minuten
Schon im Jahr 2019 verwendete der Gutshof Kraatz aus Nordwestuckermark in Brandenburg den Namen „Schwarze Katze“ für einen Cidre. Die Bezeichnung „Zeller Schwarze Katz“ für Weinprodukte ist aber „schon ewig“ rechtlich geschützt, wie Zells Erster Beigeordneter Karlheinz Weis auf RZ-Nachfrage erläutert.

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