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Cochem-Zell

Wohnbereiche unter Quarantäne: Geimpfte in Blankenrath sind mit Corona infiziert

Von David Ditzer, Kevin Rühle
Den ersten Durchgang an Corona-Impfungen haben dem Kreis zufolge alle zwölf Seniorenheime in Cochem-Zell absolviert. In manchen Einrichtungen ist auch die Zweitimpfung schon geschehen, so auch im Seniorenhaus Wohnpark Blankenrath. Dort gab es jetzt dennoch mehrere Infektionen. Symbolfoto: dpa
Den ersten Durchgang an Corona-Impfungen haben dem Kreis zufolge alle zwölf Seniorenheime in Cochem-Zell absolviert. In manchen Einrichtungen ist auch die Zweitimpfung schon geschehen, so auch im Seniorenhaus Wohnpark Blankenrath. Dort gab es jetzt dennoch mehrere Infektionen. Symbol Foto: dpa

B.1.1.7, die britische Variante des Coronavirus hat inzwischen auch den Sprung in den Kreis Cochem-Zell geschafft. Sie gilt als wesentlich ansteckender. Welche Konsequenzen zieht das Cochem-Zeller Gesundheitsamt aus den bislang bestätigten Fällen? Auf Coronainfektionen unter mittlerweile zehn Bewohnern und drei Mitarbeitern musste derweil auch das Seniorenhaus Wohnpark in Blankenrath reagieren. Dort haben sich auch Menschen infiziert, die schon beide Impfungen absolviert haben.

Lesezeit: 3 Minuten
Bereits vor einer Woche wurde in Cochem-Zell der erste Corona-Fall der britischen Variante B.1.1.7 festgestellt – dieser wurde nach einer weiteren Laboruntersuchung am Montag, 8. Februar, bestätigt. Eine weitere Infektion mit Mutation wurde am Mittwoch bei einer Kontaktperson bestätigt, erklärt die Cochemer Kreisverwaltung. Beide infizierten Personen leben in der Verbandsgemeinde ...
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Was es mit den Kontaktkategorien auf sich hat

Unter der Rubrik „FAQ – Fragen & Antworten“ erläutert das Gesundheitsamt Cochem-Zell auf seiner Webseite die verschiedenen Kontaktkategorien: „Kontaktpersonen der 1. Kategorie standen im engen Kontakt mit einer nachweislich an Corona erkrankten Person.“ Dazu gehören Personen, die mindestens 15 Minuten von Angesicht zu Angesicht Kontakt mit einer infizierten Person hatten, zum Beispiel bei einem Gespräch oder in geschlossenen Räumen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten wurde. „Dies können vor allem Personen des eigenen Hausstandes sein.

Auch zählen Personen zur 1. Kategorie, wenn Sie in Kontakt mit Körperflüssigkeiten einer erkrankten Person kamen, das heißt durch Anhusten, Niesen oder Küssen.“ Kontaktpersonen der zweiten Kategorie hingegen hatten keinen engen Kontakt zu einer nachweislich an Corona erkrankten Person (weniger als 15 Minuten von Angesicht zu Angesicht) und weisen keine Krankheitssymptome auf. dad
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