„Wir haben keine Unterstützung, sondern müssen zusätzliche Kosten tragen. Der komplizierte Antrag zur Hilfe musste vom Steuerberater erstellt werden.“

Michaela Venus vom Friseursalon Müller in Kaisersesch hat die staatliche Soforthilfe im ersten Lockdown erhalten.

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Diese muss sie jedoch jetzt komplett zurückzahlen, weil der relativ gute Umsatz im Mai gegengerechnet wird, die Personalkosten jedoch nicht berücksichtigt würden.