Winterdienst: Wann Mieter und Eigentümer schippen müssen
Mieter: Überträgt der Mietvertrag dem Mieter die Pflicht zum Winterdienst? Dann müssen Mieter die Opfer von Glätteunfällen entschädigen, wenn sie nicht geräumt haben.
Fußgänger: Sie müssen selbst darauf achten, ob die Witterungsverhältnisse Glätte vermuten lassen. In solchen Fällen sollten sie besonders vorsichtig sein. Ansonsten kann bei einem Unfall eine Mitschuld auferlegt werden.