Plus
Illerich/Koblenz

Windrad bei Illerich braucht keine Abschalteinrichtung für die Zeit des Vogelzugs: Die Kraniche müssen aufpassen

Kraniche vor Windrad: Für eine Anlage bei Illerich urteilte das OVG, diese bedürfe keiner Einrichtung zur Abschaltung während der Zugzeit. Foto: dpa/P. Pleul
Kraniche vor Windrad: Für eine Anlage bei Illerich urteilte das OVG, diese bedürfe keiner Einrichtung zur Abschaltung während der Zugzeit. Foto: dpa/P. Pleul

Eine Windenergieanlage in Illerich erhöht das Kollisions- und Tötungsrisiko für ziehende Kraniche nicht in signifikanter Weise, sodass es keiner Abschaltauflage zum Schutz des Kranichzugs bedarf. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden.

Lesezeit: 2 Minuten
Die Klägerin erhielt vom Kreis Cochem-Zell die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage mit der Auflage, an den Massenzugtagen des Kranichs im Frühjahr und Herbst bei bestimmten Wetter- und Windbedingungen die Anlage während des Überflugs der Zugwelle abzuschalten. Ihre gegen diese Auflage erhobene Klage hatte in erster ...