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Cochem-Zell

Wenn Tiere am Straßenrand verwesen: Wer räumt die Kadaver weg?

Von Ulrike Platten-Wirtz
Tote Tiere am Straßenrand sind im kreis Cochem-Zell keine Seltenheit. Zu den auffälligsten Strecken gehören der Zeller Berg sowie die B 259 zwischen Faid und Ulmen. Passanten sollten die Kadaver auf keinen Fall anfassen. Um die Entsorgung kümmert sich der LBM. Foto: dpa
Tote Tiere am Straßenrand sind im kreis Cochem-Zell keine Seltenheit. Zu den auffälligsten Strecken gehören der Zeller Berg sowie die B 259 zwischen Faid und Ulmen. Passanten sollten die Kadaver auf keinen Fall anfassen. Um die Entsorgung kümmert sich der LBM. Foto: dpa

Immer wieder fallen tote Tiere auf, die inner- oder außerorts an Straßenrändern liegen. Meist handelt es sich dabei um überfahrenes Wild. Werden die Kadaver nicht zeitnah entsorgt, bieten sie nicht nur ein unschönes Bild, sondern sind auch Zeichen einer zunehmend verrohenden Gesellschaft. So jedenfalls sieht es Elisabeth Göbel aus Laubach. Auf dem Weg von ihrem Wohnort zur Arbeit fallen der Lehrerin häufig Tierkadaver auf, die am Straßenrand liegen geblieben sind. „Da macht man sich sogar die Mühe und kennzeichnet die toten Tiere mit Holzpflock und Flatterband, holt sie aber nicht ab“, sagt sie. Die RZ hat nachgefragt, wer eigentlich für die Entsorgung der Kadaver zuständig ist.

Lesezeit: 3 Minuten
Tatsächlich hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) die Pflicht, Unfallwild an außerörtlichen Straßen zu entsorgen. Innerhalb von Ortschaften sind die jeweiligen Kommunen zuständig. Im Landkreis gab es im vergangenen Jahr laut LBM 779 Wildunfälle. Landesweit müssen jährlich sogar rund 5600 tote Tiere vom Straßenrand entfernt werden. „Um etwa 70 Prozent dieser ...
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Wie Autofahrer sich richtig verhalten

Um Unfälle zu vermeiden, wird dringend davon abgeraten, dem Wild auszuweichen: Wenn es auch schwerfällt: Man sollte eine Vollbremsung machen und die Spur halten. Keinesfalls sollten sich Autofahrer nach einem Wildunfall einem noch lebenden angefahrenen Tier nähern. Auch darf kein Unfallwild für den eigenen Verzehr mitgenommen werden – das wäre Wilderei.

Wenn die Polizei verständigt ist, kümmert sie sich um einen Jäger, falls das Tier noch lebt, der es dann erlöst. (Quelle: LBM)
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