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Kaisersesch

Wenn geplanter Bau und Bebauungsplan kollidieren: Ausnahme ja, aber bitte nur eine kleine

Von Kevin Rühle
Wenn beim Hausbau der Plan nicht dem Bebauungsplan entspricht, kann der Gemeinderat von der Festsetzung befreien – muss aber nicht. Was erlaubt ist, wurde in Kaisersesch intensiv diskutiert.
Wenn beim Hausbau der Plan nicht dem Bebauungsplan entspricht, kann der Gemeinderat von der Festsetzung befreien – muss aber nicht. Was erlaubt ist, wurde in Kaisersesch intensiv diskutiert. Foto: Kevin Rühle

Die Wünsche von Bauherren und die Vorstellungen der Kommunen sind nicht selten sehr unterschiedlich. Die Bebauungspläne, die festlegen, in welchem Rahmen Gebäude errichtet werden dürfen, basieren häufig auf den Vorstellungen vergangener Jahrzehnte. In solchen Fällen kann der Rat der Kommune eine Befreiung über solche Festsetzungen veranlassen. Doch darüber, wie weit die Ratsmitglieder dabei gehen können, herrscht Unsicherheit.

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In Kaisersesch will eine Familie ein Einfamilienhaus bauen. Das Hanggrundstück erschwert die Planung, da die Traufhöhe „nicht mehr als 6 Meter über der natürlichen Geländelinie“ liegen darf – ob das Grundstück auf der abfallenden Seite aufgefüllt wird, ist also egal. Der Kaisersescher Stadtrat musste nun über zwei mögliche Ausnahmen entscheiden. ...