Organisation Was eine Schutzgemeinschaft für Mosel und Mittelrhein bringen soll
Weintrinker sollen es einfacher haben: Winzer wollen mehr Mitspracherecht
Wird es künftig noch die Bezeichnung „Hochgewächs“ geben? Vieles ist im Fluss, um dem Verbraucher mehr Klarheit zu liefern. Foto: Thomas Brost
Thomas Brost

Mosel/Mittelrhein. Es klingt nach arg trockener Materie, womit sich die Winzer an Mosel und Mittelrhein jetzt auseinandersetzen müssen. Für den Weinliebhaber könnte es lieblich enden: Mehr Klarheit ist versprochen. Es geht um bürokratische Regeln, die neu definiert werden müssen, um Bezeichnungen – und nicht zuletzt um mehr Eigenständigkeit für Mosel- und Mittelrhein-Erzeuger. Und am Ende des Tages soll sich für den Weintrinker einiges vereinfachen, nachdem Grundsatzfragen wie diese geklärt sind: Ist die Bezeichnung „trockene Riesling-Spätlese“ sinnig oder stiftet sie beim Kunden nicht eher Verwirrung?

Lesezeit 3 Minuten
Für Rolf Haxel sind diese Themen so wichtig, „dass wir sie nicht auf die lange Bank bis nach der Lese schieben dürfen“. Die gesetzliche Grundlage hat sich geändert, erläutert der Präsident des Weinbauverbandes Mosel vor Winzern in Ernst. Hintergrund: Die EU hat beschlossen, dass sich das germanische ans vorherrschende romanische Weinrecht angleichen soll.

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