Wer darf sich „Ausgezeichneter Weingastgeber“ nennen?
Zum dritten Mal wird der Wettbewerb „Weingastgeber Mosel“ über die Bühne gehen, der sich an Hotellerie, Gastronomie und Weinwirtschaft richtet. Dabei werden alle Betriebe und ihre Produktpalette mitsamt Service begutachtet. In fünf Kategorien werden Sieger ermittelt, mit jeweils 1500 Euro dotiert: Hotellerie bis drei Sterne (gut bürgerlich, teils gehobene Küche); Hotellerie ab drei Sterne Superior (gehobene Küche, Gourmet), Gastronomie (gut bürgerlich, zum Beispiel Wirtshaus, Café, Weinstube, Speiselokal), Weingut mit Winzergastronomie (Gutsausschank, Straußwirtschaften, gegebenenfalls Ferienwohnungen) und Weingut mit Gastronomie und Hotel.
Für erfolgreiche Teilnahme gibt es ferner eine Urkunde. Wer dreimal hintereinander erfolgreich teilgenommen hat, darf eine Hausplakette („ausgezeichneter Weingastgeber Mosel“) für sich beanspruchen. bro