Weil Polizei Vorschriften verletzte: Amtsgericht Cochem spricht mutmaßliche Diebesbande frei
Von Brigitte Meier
Wegen schweren Bandendiebstahl mussten sich drei Angeklagte vor dem Amtsgericht Cochem verantworten, das in Koblenz tagte. Der Prozess endete mit einem Freispruch. Richter Sven Kaboth monierte mit Blick auf die Polizeiarbeit in dem Fall: „Hier wurden Vorschriften eklatant verletzt.“Foto: K. Rühle
Die Anzahl der Prozessbeteiligten – drei Angeklagte, drei Dolmetscherinnen, vier Verteidiger, der Vorsitzende Richter und zwei Schöffen, mehrere Zeugen sowie drei Justizwachtmeister und einige Zuhörer – ist nach Vorgabe der Corona-Hygieneverordnung zu hoch für den Sitzungssaal im Cochemer Amtsgericht. Deshalb wird die Schöffenverhandlung in den größten Sitzungssaal des Landgerichts Koblenz verlegt. Auch die Anklage, schwerer Bandendiebstahl im Globus-Markt in Zell, ist keine Kleinigkeit. Doch nach mehrstündiger Verhandlung mit Sitzungsunterbrechungen und schwerwiegenden Vorhaltungen der Pflichtverteidiger gegen die Ermittlungsarbeit der Polizei endet der Prozess gegen die drei Angeklagten (25 bis 29) aus Georgien mit Freispruch. Obwohl kaum Zweifel an der Schuld der Angeklagten bestehe, müssten sie dennoch nach den Regeln eines rechtsstaatlichen Verfahrens freigesprochen werden, begründet der Vorsitzende Richter Sven Kaboth das Urteil, das auf dem sogenannten Beweisverwertungsverbot basiert.
Lesezeit: 2 Minuten
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Im Strafverfahren hat das Beweisverwertungsverbot besondere Bedeutung. So verlangt etwa die Strafprozessordnung im § 252, Beweise nur dann zu verwenden, wenn diese durch zulässige Ermittlungsmethoden erlangt wurden (§ 136a Abs.