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Cochem

Wegen Ohrfeige gibt es Haftstrafe auf Bewährung

Das Amtsgericht Cochem ​hat einen 24-Jährigen wegen einer Ohrfeige, die er am Rosenmontag verteilte, zu sechs Monaten Haft verurteilt, die Strafe jedoch zur Bewährung ausgesetzt.
Das Amtsgericht Cochem ​hat einen 24-Jährigen wegen einer Ohrfeige, die er am Rosenmontag verteilte, zu sechs Monaten Haft verurteilt, die Strafe jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Foto: Archiv Kevin Rühle

Eigentlich haben zwei junge Männer ihren Streit um ein abhandengekommenes Handy am Rosenmontag, bei dem der eine dem anderen ins Gesicht schlug, bereits beigelegt. Der Angeklagte wäre womöglich mit einem Strafbefehl davongekommen, wenn sein Vorstrafenregister nicht so lang wäre und er nicht während einer Bewährungszeit zugeschlagen hätte.

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Der 24-jährige Angreifer hat sich sofort nach der Ohrfeige entschuldigt, und das 17-jährige Opfer hat ihm verziehen. Der Zeuge erklärt vor dem Amtsgericht Cochem, dass sowohl der Angeklagte als auch er angetrunken gewesen seien und er auch kein Interesse an einer Strafe für den 25-Jährigen habe, der wegen Körperverletzung angeklagt ...