Kreis Cochem-Zell
Was Land und Kammer mit den Staatsehrenpreisen würdigen
Staatsehrenpreise sind bei Winzern begehrt. Foto: Landwirtschaftskammer
Landwirtschaftskammer Rheinland-

Ehren- und Staatsehrenpreise beziehen sich nicht auf einen bestimmten Wein oder Sekt, sondern auf die durchgehend hohe Qualität eines Erzeugers, also eines Weingutes, einer Kellerei oder Erzeugergemeinschaft. Sie stellen damit eine Auszeichnung des Betriebes dar, führt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung erläuternd aus. Staatsehrenpreise stiftet das Land Rheinland-Pfalz. Ihre Anzahl richtet sich nach der Zahl der in den Regionen Rheinhessen, Pfalz und Rheinland-Nassau im Jahresverlauf vergebenen Auszeichnungen der Landesprämierung, also den Kammerpreismünzen in Gold, Silber und Bronze. Pro 200 Kammerpreismünzen in diesen Anbaugebieten wird ein Staatsehrenpreis vergeben.

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Einen Staatsehrenpreis erhält ein Betrieb, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt: Zum einen muss der Betrieb eine Mindestanzahl von Weinen bei der Landesprämierung anstellen. Diese Mindestanzahl ist abhängig von der bewirtschafteten Rebfläche des Betriebes.

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