Kreis Cochem-Zell
Was es mit der Freihaltepauschale auf sich hat

Per Gesetz erhielten Kliniken eine Pauschale für jedes Bett, das zwischen dem 16. März und dem 30. September für die Behandlung von COVID-19-Patienten freigehalten wurde.

So ist es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums nachzulesen. Eine Fortführung dieser sogenannten Freihaltepauschale sei nicht notwendig, urteilte ein Expertenbeirat im August. Krankenhäuser mit Erlösausfällen und Mehrkosten infolge der Corona-Pandemie sollten aber künftig „einen individuellen Ausgleich mit den Kostenträgern vereinbaren können“.

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