Kreis Cochem-Zell
Von heute an gilt Maskenpflicht – unter anderem in der Cochemer Innenstadt

Die Infektionszahlen sind hoch. Vom heutigen Donnerstag. 22. Oktober, an treten folgende Regeln in Kraft: Veranstaltungen im Außenbereich sind mit bis zu 250 Personen zulässig (Personenbegrenzung: eine Person pro 10 Quadratmeter). Veranstaltungen in Innenbereich sind mit bis zu 75 Personen zulässig (Personenbegrenzung: eine Person pro 10 Quadratmeter). Veranstaltungen nicht gewerblicher Art (private Feiern) sind sowohl in geschlossenen Räumen, die angemietet oder zur Verfügung gestellt werden, als auch im Freien mit bis zu 25 Personen zulässig. Es wird dringend an die Bevölkerung appelliert, private Feiern mit maximal 25 Personen im Freien und 15 Personen in geschlossenen privaten Räumen stattfinden zu lassen.

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Es besteht für die Innenstadt Cochem, für die Anleger von Personenschifffahrten sowie für den Wartebereich der Hängeseilbrücke „Geierlay“ (Seite Sosberg) eine Maskenpflicht. Die Kontrolle zur Einhaltung der Maskenpflicht werden Ordnungsbehörden die Polizei zusammen machen.

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