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Cochem
Die Schöffenverhandlung unter Vorsitz von Richter Sven Kaboth hat nun zu klären, ob für den geständigen Angeklagten Paragraf 31 (Kronzeugenregelung) des Betäubungsmittelgesetzes anzuwenden ist (siehe Zusatztext). Für einen Teil der Taten gesteht das Gericht dem Mann Strafmilderung nach Paragraf 31 zu, sodass das Urteil zwei Jahre und neun Monate lautet. ...
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