Amtsgericht Cochem verurteilt Familienvater (32) aus Hunsrück wegen Drogenhandels - Kooperation mildert das Strafmaß: Vom Amtsgericht Cochem verurteilt: Dealer (32) macht reinen Tisch und wird belohnt
Amtsgericht Cochem verurteilt Familienvater (32) aus Hunsrück wegen Drogenhandels - Kooperation mildert das Strafmaß
Vom Amtsgericht Cochem verurteilt: Dealer (32) macht reinen Tisch und wird belohnt
Das Amtsgericht Cochem hat einen 32 Jahre alten Familienvater aus dem Hunsrück unter anderem wegen Drogenhandels zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Strafe fiel – trotz einschlägiger Vorstrafen des Mannes – relativ milde aus, weil der Angeklagter gestand und kooperierte. Symbolfoto: Rühle Kevin Ruehle
Cochem. 100 Gramm Amphetamine findet die Polizei bei der Hausdurchsuchung bei einem 32-jährigen Familienvater aus dem Hunsrück. Aufgrund seiner einschlägigen Vorstrafen und weil er einige Wochen zuvor zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, wird er in Untersuchungshaft überführt. Dort bei seiner polizeilichen Vernehmung legt er alle Karten auf den Tisch, weil er endgültig dem Drogenkonsum und -handel abschwören möchte. Der Mann benennt weitere Täter aus der Szene, gegen die aufgrund seiner Aussagen Strafverfahren eingeleitet werden können. Damit belastet sich der 32-Jährige selbst, sodass er nicht nur wegen der in seiner Wohnung sichergestellten 100 Gramm Amphetamine erneut vor dem Amtsgericht Cochem steht, sondern auch wegen Erwerbs und Handels von unerlaubten Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (die RZ berichtete).
Lesezeit 2 Minuten
Die Schöffenverhandlung unter Vorsitz von Richter Sven Kaboth hat nun zu klären, ob für den geständigen Angeklagten Paragraf 31 (Kronzeugenregelung) des Betäubungsmittelgesetzes anzuwenden ist (siehe Zusatztext). Für einen Teil der Taten gesteht das Gericht dem Mann Strafmilderung nach Paragraf 31 zu, sodass das Urteil zwei Jahre und neun Monate lautet.