Verwaltungsgericht: Brücke ist Freizeiteinrichtung
Nachdem die Gemeinde Mörsdorf die Hängeseilbrücke am 29. Mai entgegen der zu diesem Zeitpunkt gültigen 21. Corona-Verordnung öffnen wollte, war die Kreisverwaltung in Simmern tätig geworden, „um die beabsichtige rechtswidrige Öffnung zu verhindern“, wie sie vergangene Woche mitteilte.
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Daraufhin hatte die Gemeinde einen Eilantrag gegen diese Maßnahme beim Verwaltungsgericht Koblenz gestellt. Da die 21. Corona-Verordnung zwischenzeitlich außer Kraft getreten war, formulierte die Gemeinde ihren Antrag – so geht es aus der Urteilsbegründung hervor – am 7.