Verbraucherschutz Widerruf in Verträgen unscharf formuliert - Geldinstitut zahlt 20 900 Euro zurück
Vertrag schlecht formuliert: Sparkasse Mittelmosel muss 20900 Euro zahlen
Logo der Sparkasse an Hauswand

Die Sparkasse Mittelmosel unterlag letztinstanzlich in Koblenz. Foto: Ole Spata/Archiv

Ole Spata/Archiv. dpa

Bernkastel-Kues/Cochem. Zur Zahlung von rund 20.900 Euro nebst Zinsen an drei Kläger hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz die Sparkasse Mittelmosel Eifel Mosel Hunsrück verurteilt. Das OLG bestätigte die Wirksamkeit des Widerrufes von drei Darlehensverträgen, die das Landgericht Trier zuvor ebenfalls so festgestellt hatte. Die Sparkasse war danach in die Berufung vor das OLG gezogen.

Lesezeit 2 Minuten
Hintergrund des Rechtsstreites sind drei Darlehensverträge aus dem Jahr 2004, die nach einem Immobilienverkauf im Jahr 2014 abgelöst worden waren. Die drei Kläger mussten damals Vorfälligkeitsentschädigungen an die Sparkasse zahlen. Danach widerriefen die Kläger im Juni 2015 ihre Willenserklärungen zum Abschluss der Darlehensverträge, die über 98.

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