Büchel/Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde erneut abgewiesen: Zwei Friedensaktivistinnen scheitern mit ihrer Eingabe in Karlsruhe

Justizia
Symbolbild Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden der Friedensaktivistinnen Marion Küpker und Stefanie Augustin nicht zur Entscheidung angenommen. Dies beschloss die 3. Kammer des Zweiten Senates. Marion Küpker und Stefanie Augustin hatten wegen ihrer Verurteilung aufgrund von Go-in-Aktionen in Büchel im April Karlsruhe angerufen. Beide kündigten an, nun eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen.

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Es war die bisher 13. und 14. Verfassungsbeschwerde seit 1997, die beim höchsten deutschen Gericht wegen einer Verurteilung von Aktionen zivilen Ungehorsams am Fliegerhorst Büchel vorgelegt wurden. Die Karlsruher Richter haben bisher keine dieser Beschwerden zugelassen.
Die beiden Atomwaffengegnerinnen Marion Küpker und Stefanie Augustin waren am 15. Juli 2018 mit anderen Friedensaktivsten in den Fliegerhorst in Büchel eingedrungen, um gegen die dortige Stationierung von US-Atomwaffen zu demonstrieren. Beide wurden deshalb vom Amtsgericht Cochem zu Geldstrafen verurteilt, sowohl das Landgericht Koblenz wie auch das Oberlandesgericht Koblenz bestätigten diese Urteile, was zum Gang nach Karlsruhe führte.

In den vergangenen Tagen gab es weitere Verurteilungen durch das Amtsgericht Cochem wegen Aktionen zivilen Ungehorsams. So wurde ein 63-Jähriger aus Preetz in Schleswig-Holstein zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Er war am 30. April 2018 zusammen mit 16 weiteren Personen in den Fliegerhorst Büchel eingedrungen. Ebenso wurde ein 65-jähriger US-Amerikaner vom Amtsgericht wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Der Friedensaktivist aus Wisconsin war am 15. Juli 2018 mit 17 weiteren Personen und am 6. August mit einer weiteren US-Friedensaktivistin in den Fliegerhorst Büchel eingedrungen. Er kündigte an, in Berufung zu gehen. dj