Vereinsvorsitzender und Einrichtungsleiter in Personalunion

Mittels heimrechtlicher Anordnung hat das LSJV der Lebenshilfe Kreisvereinigung Cochem-Zell untersagt, die bisherige Einrichtungsleitung für das Faider Wohnheim (nebst Außenwohngruppe) in dieser Funktion weiter zu beschäftigen. In Cochem-Zell sei es „eine große Ausnahme“, dass der Vorsitzende des Vereins Lebenshilfe für geistig Behinderte zugleich Leiter der Einrichtung sei, die sich in Trägerschaft des Vereins befindet, sagt Christine Seebohm, die kommissarische Leiterin. Zu den Anforderungen, die das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) an Einrichtungen wie die in Faid stellt, gehören beispielsweise ein ausreichender Schutz der Bewohner vor Infektionen sowie ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement seitens des Trägers.

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