Neues oder Spektakuläres enthalten sie nicht, die Antworten von Landrat Manfred Schnur auf die erneuten Fragen der SPD-Kreistagsfraktion. Der Kreischef weist darin nochmals die Vorwürfe zurück, er habe im Zusammenhang mit dem Ex-Agenten Werner Mauss etwas verschwiegen. Und er verweist auf datenschutzrechtliche Bestimmungen, die es ihm nicht möglich machen würden, vor allem zu Fragen von Waffenscheinen zu antworten.
„Ich habe nichts verschwiegen, ich habe lediglich das gesagt, was ich sagen darf und kann“, heißt es in Schnurs Antwort zu Fragen nach der Ausstellung von Waffenscheinen für den Ex-Agenten. Der Verwaltungschef betonte, dass sich vielleicht jeder Einzelne mal hinterfragen sollte, ob er es möchte, dass seine eigenen persönlichen Daten in aller Öffentlichkeit ausgetragen werden. Im Übrigen verwies er auf das laufende juristische Verfahren bezüglich der Einziehung von Waffenbesitzkarten und Waffenscheinen. Auf die Frage, warum er als Landrat einen Waffenschein für den Ex-Agenten unterschrieben habe, sagte er, dass er in seinem Zuständigkeitsbereich täglich eine Vielzahl von Dokumenten unterschreibe, auch Genehmigungen. In Bezug auf die Baugenehmigungen für das im Außenbereich liegende Anwesen des Ex-Agenten betont Landrat Manfred Schnur, dass es sich hier um ein privilegiertes Vorhaben gehandelt habe, das von der Landwirtschaftskammer 1989/90 geprüft und zuletzt 1997 vor der Erteilung der Baugenehmigung bestätigt wurde. Eine weitere Überprüfung 2011 habe ergeben, dass das Gestüt im Wesentlichen wie genehmigt ausgeführt wurde. Der frühere Landtagsabgeordnete Werner Langen habe sich schriftlich nach der Genehmigungsfähigkeit eines Gestüts erkundigt. Dass er sich dabei für den Petenten eingesetzt habe, könne seinem Schreiben nicht entnommen werden, so Landrat Schnur.
Unklar bleibt weiterhin, ob es im Zusammenhang mit Tarnpapieren persönliche Kontakte zwischen Landrat Schnur und dem Ex-Agenten gegeben hat. In dem Antwortschreiben an die SPD-Fraktion heißt es: „Als Landrat werden viele Petitionen an mich herangetragen, was auch im vorliegenden Fall schon viele Jahre zuvor erfolgt ist.“ Solche Petitionen seien aber auch mit einer hohen Vertraulichkeit verbunden. Allerdings wies der Landrat explizit darauf hin, dass er im Zusammenhang mit der Ausstellung von Tarnidentitäten für Werner Mauss bei der Verbandsgemeinde Simmern „nicht aktiv tätig geworden“ sei.
Gefragt hatte die SPD ebenfalls nach der Weitergabe von internen Akten der Verwaltung an die Presse. In diesem Kontext unterstrich Landrat Schnur, dass nach Recherchen in seinem Haus keine Unterlagen von „aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ an die Presse weitergegeben wurden. Da es sich beim Aufgabenbereich Waffenrecht um sicherheitsrelevante Dinge handele, sei der Landesdatenschutzbeauftragte informiert worden.
Im Übrigen werde die Kreisverwaltung dieser Frage weiter nachgehen. Einen Hinweis machte der Landrat aber dann doch noch: „Erstaunlich ist die Tatsache, dass Unterlagen aus der Waffenakte der ,Allgemeinen Zeitung' in Mainz zugesteckt wurden und nicht den Pressevertretern in unserem Bereich. Dies würde mir zu denken geben.“ dj