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So sind Schüler in Rheinland-Pfalz versichert

Alle Schüler in Rheinland-Pfalz sind über das Land automatisch bei der Unfallkasse mit Sitz in Andernach versichert. Geschieht also auf dem Schulweg oder auf dem Pausenhof sowie bei Schulveranstaltungen (dazu zählen auch Ausflüge und Klassenfahrten) ein Unfall, trägt die Unfallkasse die Kosten der medizinischen Behandlung. In ganz dramatischen Fällen wird auch eine lebenslange Rente gezahlt.

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Lehrkräfte unterliegen generell einer eingeschränkten Haftung. Haben sie sich richtig verhalten, ihre Aufsichtspflicht also eingehalten, aber ein Schüler kommt trotzdem zu Schaden, haben sie zivilrechtlich nichts zu befürchten, zum Beispiel bei einer Klage auf Schadensersatz. Wenn sie den Unfall allerdings wissentlich herbeigeführt haben, erlischt die Einschränkung. In einer Verwaltungsvorschrift des Landes steht dazu: „Mitschüler und Aufsichtführende haften der oder dem Geschädigten gegenüber nur bei vorsätzlichem Verhalten. Der Unfallversicherungsträger kann bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bei diesen Rückgriff nehmen.“ Die Unfallkasse übernimmt also zunächst die Behandlungskosten, kann diese aber bei Vorsatz zurückfordern. hoh