So ist die Hundehaltung geregelt

In Rheinland-Pfalz werden Leinenzwang oder andere Auflagen zur Hundehaltung lokal geregelt, nicht auf Landesebene. Allerdings gibt es das „Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)“. Demnach gelten Tiere als gefährlich, die sich als bissig erwiesen haben, die Wild oder Vieh reißen, Menschen in aggressiver Weise anspringen oder eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft zeigen.

Für gefährliche Hunde gilt „außerhalb des befriedeten Besitztums“ eine Anleinpflicht, zudem ist ein Maulkorb zu tragen. Für die Haltung eines gefährlichen Hundes ist eine Erlaubnis erforderlich. Als gefährlich gelten zum Beispiel die Rassen Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie American Staffordshire Terrier. In Cochem-Zell werden 12 solcher Hunde gehalten. Im Jahr 2020 wurden in Rheinland-Pfalz 312 Menschen bei Angriffen von Hunden verletzt. Zudem wurden 248 andere Hunde verletzt und 55 getötet. Die meisten Angriffe auf Menschen gehen auf das Konto von Schäferhunden. Dies zeigt die Statistik der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). ker