Abgelehnter Asylbewerber wird nach Haft dem Kreis Cochem-Zell zugeteilt - Keine rechtliche Einflussnahme möglich: Sextäter kann nicht abgeschoben werden: Wohnt Abdi M. (23) vom Sommer an in Cochem-Zell?
Abgelehnter Asylbewerber wird nach Haft dem Kreis Cochem-Zell zugeteilt - Keine rechtliche Einflussnahme möglich
Sextäter kann nicht abgeschoben werden: Wohnt Abdi M. (23) vom Sommer an in Cochem-Zell?
Dieses Foto aus dem Jahr 2016 zeigt Zellen einer Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) im rheinland-pfälzischen Ingelheim. Foto: dpa dpa
Cochem-Zell. Einige Sorgenfalten treibt Polizisten im Kreis Cochem-Zell das auf die Stirn, was absehbar auf sie zukommen wird: Ein offenbar hochkrimineller Somalier, dessen Abschiebung eigentlich rechtskräftig ist, muss in den Kreis Cochem-Zell aufgenommen werden. Abdi M. (23) sitzt seit fast sieben Jahren im Gefängnis – und hat auch hinter schwedischen Gardinen einiges auf sein Kerbholz verbucht.
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Rückblende, 2014: Wenige Tage nur ist der 17-Jährige, der aus dem afrikanischen Bürgerkriegsland floh, in Deutschland, da schlägt er in Trier brutal zu: Er vergewaltigt eine 16-Jährige, nachdem er sie in eine Dornenhecke zerrte. Später an jenem Abend bedroht der illegal eingereiste Asylbewerber eine weitere junge Frau.