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Cochem-Zell

Sextäter kann nicht abgeschoben werden: Wohnt Abdi M. (23) vom Sommer an in Cochem-Zell?

Von Thomas Brost
Dieses Foto aus dem Jahr 2016 zeigt Zellen einer Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) im rheinland-pfälzischen Ingelheim.  Foto: dpa
Dieses Foto aus dem Jahr 2016 zeigt Zellen einer Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) im rheinland-pfälzischen Ingelheim. Foto: dpa

Einige Sorgenfalten treibt Polizisten im Kreis Cochem-Zell das auf die Stirn, was absehbar auf sie zukommen wird: Ein offenbar hochkrimineller Somalier, dessen Abschiebung eigentlich rechtskräftig ist, muss in den Kreis Cochem-Zell aufgenommen werden. Abdi M. (23) sitzt seit fast sieben Jahren im Gefängnis – und hat auch hinter schwedischen Gardinen einiges auf sein Kerbholz verbucht.

Lesezeit: 2 Minuten
Rückblende, 2014: Wenige Tage nur ist der 17-Jährige, der aus dem afrikanischen Bürgerkriegsland floh, in Deutschland, da schlägt er in Trier brutal zu: Er vergewaltigt eine 16-Jährige, nachdem er sie in eine Dornenhecke zerrte. Später an jenem Abend bedroht der illegal eingereiste Asylbewerber eine weitere junge Frau. Als sich die ...
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Mord an Schülerin schockte das Maifeld

Im Frühjahr 2004 schockierte ein grausames Verbrechen die Region. Auf einem Radweg im Maifeld war eine 18-jährige Schülerin ermordet worden. Schuldig war ein 39 Jahre alter Mann aus einem kleinen Dorf im Maifeld, der kurz zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden war.

Er hatte eine Strafe von zehn Jahren wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung abgesessen und galt als Gefährder. Als er ins Maifeld gebracht wurde, regte sich zwar Widerstand. So intervenierten Nachbarn bei Behörden, der Polizei – und auch bei der Rhein-Zeitung. Ein psychologischer Gutachter für die JVA Diez hatte vor Ablauf der Haftzeit Bedenken geäußert, dass Reinhold S. rückfällig werden könnte. Die Behörden hatten jedoch keine Handhabe, den Mann festzuhalten oder ihn in eine Sicherheitsverwahrung zu schicken. Vor der Entlassung wurde der Mann in der JVA Diez auffällig und verliebte sich in eine Justizvollzugsangestellte. Dieser schrieb er viele Liebesbriefe. Vor Gericht berichtete die Frau, sie habe Angst vor einer Vergewaltigung oder einem Mord gehabt. Ausgerechnet am Tag, an dem der Maifelder später die Schülerin aus Bassenheim abpasste und sie erstickte, waren Polizeibeamte in seiner Wohnung. Sie forderten den Mann auf, sein Werben gegenüber der JVA-Angestellten einzustellen. Die ständige polizeiliche Observation gegenüber Reinhold S. war zu dieser Zeit schon eingestellt worden. bro

Ein Kommentar von Thomas Brost: Die Rückführungspraxis in unserem Rechtsstaat ist skandalös

Politisch Verfolgte genießen in unserem Staat Asyl. Und das ist gut so. Gerade in einer Zeit, in der in der politischen Debatte versucht wird, Flüchtlinge in einen Topf zu werfen und das Asylrecht aufzuweichen und zu entwerten. Das Asylrecht ist ein besonders starkes Symbol eines liberalen, demokratischen Rechtsstaates – und eine Einladung an diejenigen, die jenseits unserer Grenzen politischer Verfolgung ausgesetzt sind.

Wer also aus einem zerfallenden Staat wie Somalia, in dem Repression an der Tagesordnung ist, als politisch Verfolgter Asyl begehrt, der muss dieses Recht erhalten. Wer allerdings aus niederen Beweggründen einreist und Kriminelles im Schilde führt, der muss bestraft werden. Dies ist im Fall Abdi M. geschehen. Dass der Somalier aber hierbleiben darf, nachdem er sein Gastrecht missbraucht hat, ist ein Skandal. Dieser reiht sich leider ein in die zahllosen Verfahren, in denen Straffällige ohne Asylanspruch nicht abgeschoben werden (können). Darin zeigt sich die Hilflosigkeit des liberalen Rechtsstaates. Von Regierungsseite muss erheblich mehr Druck kommen, um diese Ungerechtigkeit zu beenden. Und die Ursprungsstaaten zur Aufnahme „ihrer“ Bürger zu bewegen.

E-Mail: thomas.brost@rhein-zeitung.net

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