Kommt Ex-Asylbewerber 2023 in den Kreis?
Sextäter erneut verurteilt: Wann darf 23-Jähriger in den Kreis Cochem-Zell?
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel
Ein wegen Vergewaltigung verurteilter Ex-Asylbewerber hat erneut eine Straftat begangen. Nach der Haftstrafe soll er in den Kreis Cochem-Zell überstellt werden. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild. dpa

Cochem-Zell/Diez. Eigentlich hätte der Sextäter Abdi M. im Juli unter anderem nach Verbüßung einer sechsjährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung in den Kreis Cochem-Zell überstellt werden sollen (die RZ berichtete). Jetzt aber hat der 23-Jährige eine weitere Haftstrafe vor dem Amtsgericht Diez kassiert. Richter Martin Böhm verurteilte den Somalier zu einem Jahr und sechs Monaten Haft, weil er gegenüber zwei Mitarbeiterinnen der Justizvollzugsanstalt Diez seinen Penis entblößt und ihn manipuliert hatte.

Lesezeit 2 Minuten
Der Mann stritt alle Vorwürfe vor Gericht ab. „Die Vorwürfe stimmen nicht“, betonte der Angeklagte. Vorfall eins: Er sei zunächst bei einer Mitarbeiterin der JVA Diez gewesen, bei der es ein Beratungsgespräch geben sollte. „Wir haben uns kurz unterhalten, dann wurde die Dame sauer – vielleicht, weil sie mich nicht richtig verstanden hatte“, erklärte der Mann.

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