Wie sich ein damals 17-jähriger Schüler am 5. Dezember 2020 lebensgefährlich verletzte, bleibt vorerst unklar
Schulhofparty Cochem: Ermittlungen sind beendet
Sascha Ditscher

Cochem/Koblenz. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Mitte Juni das Ermittlungsverfahren zur Klärung der Geschehensabläufe am frühen Morgen des 5. Dezembers des vergangenen Jahres auf dem Schulgelände des Martin-von-Cochem-Gymnasiums in Cochem und damit einhergehender möglicher Straftaten eingestellt. In einer entsprechenden Mitteilung heißt es: „Trotz der ausgesprochen zeit- und personalintensiv geführten polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, konnte in Verbindung mit den durchgeführten rechtsmedizinischen Untersuchungen nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob die bei dem Jugendlichen festgestellten Kopfverletzungen auf eine äußere Gewalteinwirkung – etwa in Form eines Stoßes – oder auf ein Sturzgeschehen ohne Fremdbeteiligung zurückzuführen sind.

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Anfang Dezember vergangenen Jahres hatten zwölf bis 15 Jugendliche auf dem Schulhof des Cochemer Gymnasiums eine Party gefeiert – trotz der seinerzeit geltenden strengen Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie. Am Ende musste ein damals 17 Jahre alter Schüler mit lebensbedrohlichen Kopfverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden (die RZ berichtete).

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