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Schmitt/Gillenbeuren

Schüsse bei Schmitt: Nicht alles lief korrekt

Von David Ditzer
Von diesem Hochsitz in einem Wiesengrund nahe Schmitt aus schossen Mitte Mai vergangenen Jahres zwei Cochem-Zeller eine Jagdwaffe ein. Spaziergänger in der Nähe sahen sich durch Projektile gefährdet. Ein Gutachten hält den Einschießort als solchen für ungeeignet. Aber was folgt daraus?  Foto: Ditzer
Von diesem Hochsitz in einem Wiesengrund nahe Schmitt aus schossen Mitte Mai vergangenen Jahres zwei Cochem-Zeller eine Jagdwaffe ein. Spaziergänger in der Nähe sahen sich durch Projektile gefährdet. Ein Gutachten hält den Einschießort als solchen für ungeeignet. Aber was folgt daraus? Foto: Ditzer

An einem Sonntag Mitte Mai des vergangenen Jahres fielen im Jagdbezirk Schmitt mehrere Schüsse, durch die sich einige Spaziergänger gefährdet sahen (die RZ berichtete). Martin Bauer aus Alflen und seine Frau Rita erstatteten Strafanzeige gegen unbekannt. Zwar hat die Staatsanwaltschaft Koblenz ihre Ermittlungen diesbezüglich Ende Mai dieses Jahres eingestellt. Das heißt jedoch keineswegs, dass an jenem 17. Mai 2020 alles korrekt abgelaufen ist. Im Gegenteil: Ein Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Örtlichkeit „in der dargestellten Weise“ nicht dazu geeignet war, „Jagdwaffen nach den gesetzlichen Vorgaben“ ein- oder anzuschießen. Doch wie geht das Ganze nun weiter?

Lesezeit: 3 Minuten
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ihre Ermittlungen in der Sache aus folgenden Gründen eingestellt: Eine Strafbarkeit wegen (versuchter) gefährlicher Körperverletzung kam nicht infrage, weil die Beteiligten dafür vorsätzlich gehandelt haben müssten, also in der Absicht, einen Menschen zu verletzen. Eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung würde „den tatsächlichen Schadenseintritt (Verletzung)“ voraussetzen. Dafür ...
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Unter Auflagen: Einschießen im Revier ist erlaubt

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