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Koblenz/Zell

Schirmstreit Zell: Kein Urteil vor Ende Juni

Von 
David Ditzer
Die Weinlounge in Zell.
Die Weinlounge in Zell. Foto: David Ditzer

Die gerichtliche Auseinandersetzung um einen Sturmschaden an einer Schirmanlage der Moselstadt Zell (Wert: gut 3400 Euro) wird die Justiz vermutlich noch länger beschäftigen. In einer Verhandlung vor der Vierten Zivilkammer des Landgerichts Koblenz beantragte Karlheinz Kirch, Anwalt des beklagten Zeller Winzers, der nach Auffassung der Stadt die Verantwortung für den Schaden trägt, Jens Meier, den Leiter des städtischen Bauhof, als weiteren Zeugen zu hören. Ziel ist es, zu klären, ob Meier den Beklagten rechtzeitig in die Bedienung der Schirmanlage eingewiesen hat oder nicht. Die mit dem Fall betraute Richterin, Ann-Kathrin Schaden, will eine Entscheidung am Freitag, 30. Juni, verkünden. Sie deutete an, dass sie in wesentlichen Punkten die Stadt Zell im Recht sieht.

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Worum es geht: Nach entsprechender Ausschreibung erhielt der beklagte Winzer im Sommer 2015 von der Stadt Zell den Auftrag, von Freitag, 21., bis Sonntag, 23. August, das Brunnenfest auf dem Marktplatz und in der daran angrenzenden Weinlounge auszurichten. Dafür sollte er – gegen ein Entgelt – die Lounge und den ...