Justiz Zivilkammer am Koblenzer Landgericht muss in Zeller Fall viele Punkte klären
Schirm zerstört: Ringen um Ersatz

Die Weinlounge in Zell.

David Ditzer

Koblenz/Zell. Vor der Vierten Zivilkammer des Landgerichts Koblenz streiten die Moselstadt Zell und ein beklagter Winzer, wer einen Sturmschaden an einer Schirmanlage auf dem Marktplatz (Wert: gut 3400 Euro) begleichen muss. Die Anlage war deutlich nach Ende des sogenannten Brunnenfestes, das der Beklagte vom 21. bis zum 23. August 2015 im Auftrag der Stadt ausgerichtet hatte, zu Bruch gegangen. Viele Punkte sind strittig.

Lesezeit 2 Minuten
Dem Beklagten zufolge hatte die Stadt ihm die Ausrichtung zweier Feste, des Brunnen- und des Federweißenfestes (9. bis 11. Oktober 2015) fest zugesagt. Als vermeintlichen Beleg dafür führte sein Anwalt, Karlheinz Kirch, eine E-Mail der Stadtmarketingbeauftragen Inge Faust an Jürgen Wirtz an, der auf einer Webseite Termine in Zell und Umgebung veröffentlicht.

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