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Koblenz/Zell

Schirm zerstört: Ringen um Ersatz

Die Weinlounge in Zell.
Die Weinlounge in Zell. Foto: David Ditzer

Vor der Vierten Zivilkammer des Landgerichts Koblenz streiten die Moselstadt Zell und ein beklagter Winzer, wer einen Sturmschaden an einer Schirmanlage auf dem Marktplatz (Wert: gut 3400 Euro) begleichen muss. Die Anlage war deutlich nach Ende des sogenannten Brunnenfestes, das der Beklagte vom 21. bis zum 23. August 2015 im Auftrag der Stadt ausgerichtet hatte, zu Bruch gegangen. Viele Punkte sind strittig.

Lesezeit: 2 Minuten
Dem Beklagten zufolge hatte die Stadt ihm die Ausrichtung zweier Feste, des Brunnen- und des Federweißenfestes (9. bis 11. Oktober 2015) fest zugesagt. Als vermeintlichen Beleg dafür führte sein Anwalt, Karlheinz Kirch, eine E-Mail der Stadtmarketingbeauftragen Inge Faust an Jürgen Wirtz an, der auf einer Webseite Termine in Zell und ...
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Streitwert von 5000 Euro ist überschritten worden

Dass der Streit um Schadensersatz für einen zerstörten Schirm überhaupt vor dem Landgericht landete, liegt daran, dass die Stadt Zell festgestellt wissen möchte, dass der beklagte Winzer keinen Anspruch auf einen Gewinnausfall von 7000 Euro hat.

Dieser geschätzte Schaden soll ihm nämlich durch den Entzug der der Ausrichtung des Federweißenfestes entstanden sein. Mithin liegt der Streitwert insgesamt über der Grenze von 5000 Euro, und die Auseinandersetzung kann nicht mehr vor dem Amtsgericht verhandelt werden. dad

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