Zell. Herber Rückschlag für den geplanten Sportboothafen im Zeller Hamm: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat den Antrag des niederländischen Investors auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgewiesen. In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Koblenz den Planfeststellungsbeschluss wegen Formfehlern aufgehoben, da die SGD Nord Genehmigungen erteilt hatte, für die sie nicht zuständig gewesen war.
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Mit dieser Entscheidung des OVG ist der Planfeststellungsbeschluss gekippt, nun muss der Investor entscheiden, ob eine veränderte Planung vorgelegt wird, womit dann ein erneutes Genehmigungsverfahren starten würde. Gegen den Planfeststellungsbeschluss der SGD Nord hatten der BUND sowie mehrere Eigentümer von im Plangebiet liegenden Grundstücken geklagt.