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Treis-Karden

Rotmilan in Gefahr? Gericht: Zwei Windräder bei Treis dürfen vorerst nicht gebaut werden

Zwei Windräder, die auf dem Beurenkern nahe dem Kloster Engelport bei Treis-Karden geplant sind, dürfen vorläufig nicht gebaut werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden. Grund: Ob und inwieweit sich das Tötungsrisiko für ein in der Nähe brütendes Rotmilanpaar erhöht, lässt sich derzeit nicht gescheit beurteilen.
Zwei Windräder, die auf dem Beurenkern nahe dem Kloster Engelport bei Treis-Karden geplant sind, dürfen vorläufig nicht gebaut werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden. Grund: Ob und inwieweit sich das Tötungsrisiko für ein in der Nähe brütendes Rotmilanpaar erhöht, lässt sich derzeit nicht gescheit beurteilen. Foto: dpa

Zwei von insgesamt fünf Windkraftanlagen, die nahe dem Kloster Maria Engelport bei Treis-Karden entstehen sollen, dürfen vorläufig nicht errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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Der Grund: Die beiden Windräder würden sich in weniger als 1000 Metern Entfernung von einem Rotmilan-Horst drehen. Deshalb könnte es sein, dass von den Anlagen ein erhöhtes Tötungsrisiko für die streng geschützten Greifvögel ausgehe. Zuverlässig lasse sich das "angesichts offensichtlicher Mängel der artenschutzrechtlichen Untersuchungen", die der Genehmigung der Anlagen zugrunde ...