Kreis Cochem-Zell
Richtlinie regelt die Entsorgung medizinischen Abfalls

Nach Meinung des ADAC ist der Rettungsdienst für die Entsorgung medizinischen Abfalls verantwortlich, geregelt durch die Laga-Mitteilung 18 (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“. Die Richtlinie ist im Internet zu finden: www.sicherer-ret tungs dienst.de.

bme

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