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Zell/Rheinböllen

Rheinböller verstirbt im Zeller Krankenhaus: Zweifel an den Besuchsregelungen

Von Annika Wilhelm
Christine Karbach mit dem Lieblingsbild ihres Mannes: Er ist im Zeller Krankenhaus verstorben, wenige Zeit nachdem er sich dort mit Corona infiziert hatte. Karbach zweifelt nun die Besuchsregeln an. Foto: Annika Wilhelm
Christine Karbach mit dem Lieblingsbild ihres Mannes: Er ist im Zeller Krankenhaus verstorben, wenige Zeit nachdem er sich dort mit Corona infiziert hatte. Karbach zweifelt nun die Besuchsregeln an. Foto: Annika Wilhelm

Als ihr Mann Mitte Juli in das Klinikum Mittelmosel nach Zell musste, wusste Christine Karbach noch nicht, dass er dieses Krankenhaus nicht mehr lebend verlassen würde. Seine ursprünglichen Symptome waren behandelt, verstorben ist er drei Wochen später. Zwischenzeitlich infizierte er sich mit Covid-19. Und die Infektion soll – laut seiner Frau, die im Gespräch mit der RZ ihre persönlichen Eindrücke schildert – ein Besucher von außen in das Krankenhaus gebracht haben.

Lesezeit: 4 Minuten
Im Zeller Krankenhaus gilt nämlich, statt einer Testpflicht für alle, 3G – wer genesen oder vollständig geimpft ist, benötigt keinen Test mehr, um jemanden zu besuchen. Am 17. Juli kippt ihr Mann plötzlich um: Christine Karbach bleibt keine andere Wahl, als ihn ins Zeller Krankenhaus zu begleiten. Lungenentzündung, Harnblaseninfektion, Sepsis – ...
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Ministerium: Nur Klinik selbst hätte Besuchsregeln verschärfen können

Das Mainzer Gesundheitsministerium hat sich auf Nachfrage zu dem Fall des im Zeller Krankenhaus verstorbenen Corona-Infizierten geäußert.

Demnach beruhten die Ausnahmen von der Testpflicht für vollständig geimpfte Menschen, die im Zeller Krankenhaus zum Zeitpunkt des Vorfalls galten, unmittelbar auf Bundesrecht. Als vollständig geimpft galt bis zu diesem Samstag, 1. Oktober, wer mindestens zweifach geimpft ist oder einmal geimpft ist und eine Corona-Infektion mittels Antikörper- oder PCR-Test vor dem ersten Piks oder per PCR-Test nach der ersten Impfung nachweisen konnte.

Ein Ministeriumssprecher sagt: „Das Land ist nicht befugt gewesen, hiervon Abweichungen vorzunehmen. Dies konnten die Kliniken allein aufgrund des Hausrechts.“ Viele Kliniken hätten davon auch Gebrauch gemacht – „wohl wissend, dass niemand die Weitergabe des Virus zu 100 Prozent ausschließen kann“. In Zell ist das aber nicht geschehen.

Neue Regeln ab 1. Oktober

Allerdings: Ab diesem Samstag, 1. Oktober, gelten neue Regeln, die im Bund schärfer als im Land sind. Laut Ministerium gilt auf Bundesebene eine Testpflicht für alle Besucher von Kliniken sowie die Pflicht für Mitarbeiter, sich dreimal pro Woche testen zu lassen. In rheinland-pfälzischen Kliniken sind Mitarbeiter von der Testpflicht ausgenommen, wenn sie über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Ebenfalls sind ab diesem Samstag Besucher von der Testpflicht befreit, wenn sie mindestens dreifach geimpft sind, wobei die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein muss.

Zweifach Geimpfte gelten nur noch als vollständig geimpft, wenn sie einen positiven Antikörpertest vor der ersten Impfung hatten, eine mittels PCR-Test nachgewiesene Infektion vor der zweiten Impfung oder danach hatten – vorausgesetzt, nach den Testungen sind jeweils 28 Tage vergangen. Diese Ausnahmen von der Testpflicht sind landesrechtliche Vorgaben, von denen die Kliniken abweichen dürfen. „Es stand und steht den Einrichtungen weiter frei, sich im Rahmen des Hausrechts strengere Besuchsregeln zu geben und damit lokal angepasst auf örtliche Gegebenheiten und aktuelle Entwicklungen zu reagieren.“

Grundsätzlich rät das Ministerium all jenen, die noch keinen Booster bekommen haben, sich eine Auffrischungsimpfung mit dem neuen Vakzin zu holen. Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission gilt dies für alle über 60-Jährigen, vulnerable Gruppen und Menschen mit Berufsrisiko.

Christian Kunst

Kreis Cochem-Zell
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