Warum ein 19-Jähriger auf einen gleichaltrigen Bekannten einschlug
Prozess in Cochem: Angeklagter fordert 180 Euro und schlägt zu
180 Euro wollte der 19-jährige Angeklagte von einem Bekannten – und unterstrich seine Forderung mit Faustschlägen. Das Amtsgericht Cochem sprach ihn nun der räuberischen Erpressung und der Körperverletzung schuldig. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt.
Kevin Rühle

Cochem. Der 19-jährige Angeklagte lässt den Kopf hängen – ob aus Reue oder Selbstmitleid ist schwer auszumachen – seine ältere Schwester im Zuhörerraum bricht immer wieder in Tränen aus. Richter, Staatsanwältin, Verteidigerin und Jugendgerichtshelfer reden ihm ins Gewissen: Szenen aus einer Jugendschöffenverhandlung beim Amtsgericht, die deutlich machen, dass der junge Mann nicht wegen einer Lappalie vor Gericht steht. Räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, und dafür wird er auch verurteilt: ein Jahr Jugendstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist, verkündet der Vorsitzende Richter Sven Kaboth.

Lesezeit 2 Minuten
Das Gericht ist davon überzeugt, dass der damals 18-jährige Angeklagte im Dezember 2018 einen gleichaltrigen Bekannten angerufen und zu einem Treffpunkt in einem Moselort überredet hat. Bei diesem Treffen verlangt der Angeklagte von seinem Bekannten 180 Euro.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region