Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte soll über Go-in-Aktionen in Büchel beraten
Protest gegen Atomwaffen: Friedensaktivistinnen reichen Klage in Straßburg ein
Stefanie Augustin (links) drang 2018 auf den Fliegerhorst in Büchel. Dafür wurde sie verurteilt, nun reichte sie mit Marion Küpker Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein. Foto: privat

Büchel. Zwei Mitglieder der Friedensbewegung haben wegen ihrer Verurteilung aufgrund von Go-in-Aktionen im Fliegerhorst Büchel Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Zuvor waren sie mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Erstmals wird sich damit der Europäische Gerichtshof in Straßburg mit der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Stationierung von Atomwaffen in Büchel befassen.

Lesezeit 1 Minute
Die beiden Klägerinnen gehören zu einer Gruppe von 18 Personen, die im Juli 2018 in den Fliegerhorst Büchel eingedrungen waren, um auf diese Weise gegen die dort stationierten Atomwaffen zu demonstrieren. Sie schnitten Zäune auf und gelangten dabei auch in den militärischen Sicherheitsbereich des Stützpunkts, wo sie festgenommen wurden.

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