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Büchel/Koblenz

Plakativ, aber auch irreführend: US-Aktivisten wollen für Aktion Büchel angeklagt werden

Von David Ditzer
Vor dem Justizzentrum in Koblenz fordern Atomwaffengegner ein, dass sie strafrechtlich verfolgt werden – für eine Protestaktion, die sich am 16. Juli 2017 in Büchel abspielte. 
Vor dem Justizzentrum in Koblenz fordern Atomwaffengegner ein, dass sie strafrechtlich verfolgt werden – für eine Protestaktion, die sich am 16. Juli 2017 in Büchel abspielte.  Foto: privat

Öffentlichkeitswirksam haben US-Aktivisten der internationalen Friedensbewegung am Mittwoch vor dem Neuen Justizzentrum in Koblenz gefordert, dass sie strafrechtlich verfolgt werden. Hintergrund ist ein widerrechtliches Eindringen in den Fliegerhorst der Bundeswehr im Eifeldorf Büchel am 16. Juli vergangenen Jahres (Go-in-Aktion). Dafür waren vier aus den USA stammende Atomwaffengegner – anders als ein deutscher Mittäter – juristisch nicht belangt worden. Die Gründe, aus denen diese Verfahren eingestellt wurden, sind der Staatsanwaltschaft zufolge jedoch ganz andere, als es die Friedensbewegung die Öffentlichkeit glauben machen möchte.

Lesezeit: 2 Minuten
In einer Pressemitteilung der Friedensbewegung heißt es, die US-Aktivisten Susan Crane (74, Kalifornien) und John LaForge (62, Wisconsin) hätten ihre Adressen und die zweier weiterer Mitstreiter aus den USA an die Staatsanwaltschaft Koblenz übergeben. Ihr Ziel: Man solle auch gegen sie wegen der Go-in-Aktion vom 16. Juli vergangenen Jahres ermitteln. ...
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Internationaler Protest gegen Atomwaffen in der Eifel

Am Fliegerhorst des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 in Büchel protestieren Jahr für Jahr Aktivisten internationaler Friedensbündnisse für den Abzug von rund 20 US-Atombomben, die vermutlich dort gelagert sind. Mit Straßenblockaden, aber auch bewusst mit illegalen Go-in-Aktionen machen sie auf ihre Ziele aufmerksam. Erst kürzlich, am 15.

und am 23. Juli, schnitten Atomwaffengegner erneut Zäune auf und drangen auf das Militärgelände vor. Am 15. Juli wirkten nach RZ-Informationen erneut auch zwei der US-Aktivisten mit, die schon bei der Aktion am 16. Juli 2017 dabei waren. Sie könnten sich also künftig doch noch vor deutschen Gerichten verantworten müssen. dad
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