Protest Atomwaffengegner fordern Strafverfolgung für Aktion in Büchel ein - Vorgehen plakativ, aber auch irreführend: Plakativ, aber auch irreführend: US-Aktivisten wollen für Aktion Büchel angeklagt werden
Protest Atomwaffengegner fordern Strafverfolgung für Aktion in Büchel ein - Vorgehen plakativ, aber auch irreführend
Plakativ, aber auch irreführend: US-Aktivisten wollen für Aktion Büchel angeklagt werden
Vor dem Justizzentrum in Koblenz fordern Atomwaffengegner ein, dass sie strafrechtlich verfolgt werden – für eine Protestaktion, die sich am 16. Juli 2017 in Büchel abspielte.
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Büchel/Koblenz. Öffentlichkeitswirksam haben US-Aktivisten der internationalen Friedensbewegung am Mittwoch vor dem Neuen Justizzentrum in Koblenz gefordert, dass sie strafrechtlich verfolgt werden. Hintergrund ist ein widerrechtliches Eindringen in den Fliegerhorst der Bundeswehr im Eifeldorf Büchel am 16. Juli vergangenen Jahres (Go-in-Aktion). Dafür waren vier aus den USA stammende Atomwaffengegner – anders als ein deutscher Mittäter – juristisch nicht belangt worden. Die Gründe, aus denen diese Verfahren eingestellt wurden, sind der Staatsanwaltschaft zufolge jedoch ganz andere, als es die Friedensbewegung die Öffentlichkeit glauben machen möchte.
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In einer Pressemitteilung der Friedensbewegung heißt es, die US-Aktivisten Susan Crane (74, Kalifornien) und John LaForge (62, Wisconsin) hätten ihre Adressen und die zweier weiterer Mitstreiter aus den USA an die Staatsanwaltschaft Koblenz übergeben.