Kombination mit VG-Bürgermeisterwahl wäre vorteilhaft
Grundsätzlich soll nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung die Neuwahl einer Ortsbürgermeisterin/eines Ortsbürgermeisters innerhalb von drei Monaten nach Freiwerden der Stelle stattfinden, teil die VG Zell auf RZ-Anfrage mit. Für Alf jedoch biete es sich an, die Ortsbürgermeister-Wahl mit der Bürgermeisterwahl der VG zu verbinden, die auf den 3. Juli terminiert sei.
Auf diese Weise sei „eine höhere Wahlbeteiligung zu erwarten“, Kosten und Zeitaufwand für Vorbereitung und Durchführung der Wahlen könnten reduziert werden. Aus diesen Gründen habe die Kommunalaufsicht auch schon Zustimmung signalisiert, falls vom Gemeinderat Alf die Verbindung beider Wahlen am 3. Juli vorschlagen werde, so die VG Zell. dad