Im Landkreis gibt es neue Regelungen
Neue Regelungen im Kreis Cochem-Zell: Corona-Verordnung gilt bis zum 20. Mai
Eisbecher und Eiswaffeln müssen bald nicht mehr leer ihr Dasein fristen, sondern können wieder befüllt werden.
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Cochem-Zell. Seit Mittwoch ist die 20. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft, sie gilt bis zum 20. Mai. Nach der neuen Corona-Verordnung gelten in Kommunen mit einer stabilen Inzidenz unter 100, somit auch im Landkreis Cochem-Zell, folgende neue Regelungen:

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Außengastronomie: Gastronomische Einrichtungen im Innenbereich sind weiterhin geschlossen. Die Öffnung gastronomischer Einrichtungen im Außenbereich ist unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen und unter Vorhaltung eines Hygienekonzepts zulässig.

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