Cochem-Zell

Neue Landesverordnung: St. Martin braucht keine Maske

Umzüge können ohne Maske, Abstand und Kontakterfassung stattfinden.
Umzüge können ohne Maske, Abstand und Kontakterfassung stattfinden. Foto: dpa/Armin Weigel

Die jetzt in Kraft getretene 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz sieht Lockerungen für Aktivitäten und Veranstaltungen im Außenbereich vor. Neben den Lockerungen bleiben das 2G+-System und die Warnstufen bestehen. „Der Landkreis befindet sich derzeit noch in Warnstufe 1“, teilt die Kreisverwaltung Cochem-Zell mit. Im Freien entfielen in folgenden Bereichen die Beschränkungen:

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  • 1. Gastronomie,
  • 2. Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze (zum Beispiel Weihnachtsmärkte, St.-Martins-Umzüge),
  • 3.Sportveranstaltungen ohne feste Sitzplätze (auch der Trainingsbetrieb),
  • 4.Kulturveranstaltungen ohne feste Sitzplätze (auch der Probenbetrieb),
  • 5. Märkte (zum Beispiel Floh-, Kram- und Spezialmärkte).
  • Des Weiteren entfällt die Personenbeschränkung im Einzelhandel und im Prostitutionsgewerbe. Eine Quadratmeteranzahl je Person ist somit in keiner Einrichtung mehr erforderlich.
  • Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum entfallen zudem ausnahmslos.
  • Die 2G+-Regelung, bei der Maskenpflicht und Abstandsgebot entfallen können, wird auch auf den Beherbergungsbereich, insbesondere die Hotellerie, ausgeweitet.

Schutzmaßnahmen, die bislang nicht explizit aufgehoben wurden, blieben weiterhin verpflichtend. Insbesondere sei zu beachten, „dass Veranlasser von Veranstaltungen im Innenbereich immer oder im Außenbereich bei festen Sitzplätzen (auch in der Kultur und im Sport) auch künftig der Kreisordnungsbehörde ein Hygienekonzept vorlegen müssen. Insbesondere gilt bei nahezu allen Zusammenkünften im Innenbereich weiterhin die Testpflicht. Die nächste Verordnung wird voraussichtlich am 29. November in Kraft treten.“

Weiter heißt es: „St.-Martins-Umzüge können ohne Maske, Abstand und Kontakterfassung stattfinden. Zudem können die Umzüge musikalisch begleitet werden. Auch Laternenlieder dürfen gesungen werden. Findet im Anschluss an den Umzug eine Ausgabe von Getränken und Speisen im Freien statt, bestehen für diese Veranstaltungen keinerlei Einschränkungen mehr. Sofern nach den Umzügen Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen (zum Beispiel), geplant sind, ist weiterhin eine Veranstaltung anzumelden. In diesem Fall ist der Kreisordnungsbehörde ein Hygienekonzept vorzulegen.

Infos und Muster für Hygienekonzepte gibt es unter www.cochem-zell.de/coronaregeln oder per E-Mail an kob@cochem-zell.de