Die Eröffnung einer kommunalen Impfstelle ist in dieser schwierigen Phase der Pandemie von hohem öffentlichen Interesse, daran besteht kein Zweifel. Die Menschen wollen wissen, was sie vor Ort erwartet. Daher hat unsere Redaktion einen freien Mitarbeiter beauftragt, die neue Impfstelle am ersten Betriebstag in Augenschein zu nehmen und von dort zu berichten. Doch dazu kam es nicht.
Aus Sicht der Kreisverwaltung scheint der Vorfall klar. Am Mittwochmorgen betritt eine Person während des Impfbetriebs die Impfstelle, spricht mit Mitarbeitern, macht Fotos – mit Einverständnis der Beteiligten. Die Leitung der Impfstelle spricht die Person, einen freien Mitarbeiter unserer Zeitung, der Kreisverwaltung seit vielen Jahren bekannt, an, und fragt, warum dieser trotz des ausgeschilderten Fotografierverbots Bildaufnahmen mache. So weit scheint die Situation problemlos.
Unser Mitarbeiter stellt sich vor, gibt an, die fotografierten Personen, nur Mitarbeiter der Impfstelle, natürlich vorher um ihr Einverständnis gebeten zu haben. Auch dass es sich um einen Pressevertreter handelt, ist klar. Laut Kreisverwaltung ist die Leitung der Impfstelle nicht über das Erscheinen eines Mitarbeiters der Presse informiert, er kontaktiert einen Vorgesetzten im Kreishaus. Unser Mitarbeiter muss die Räumlichkeiten verlassen, wartet etwa 20 Minuten auf Klärung der Situation.
Fotografieverbot in Räumlichkeiten für Presse
„Nach Rücksprache der Vorgesetzten mit der Pressestelle und dem Landrat erhielt die Leitung der Impfstelle die Anweisung, dass auch für die Presse in den Räumlichkeiten der Impfstelle grundsätzlich das Fotografierverbot gilt und dieses entsprechend umzusetzen ist“, heißt es auf Anfrage unserer Zeitung zu dem Vorfall aus dem Kreishaus. Zudem sollen Mitarbeiter keine Auskünfte erteilen. Inhaltliche Fragen seien schriftlich an die Pressestelle zu richten.
Danach wurde unser Mitarbeiter dazu aufgefordert, die Fotos auf der Kamera zu löschen. „In einem solchen Bereich ist es unerlässlich, dass sämtliche Impflinge während des gesamten Aufenthalts vor jeglicher Bild- und Tonaufnahme geschützt werden. Dies kann nur mit einem absoluten Fotografierverbot gewährleistet werden. Zudem ist das Fotografieren aus Sicherheitsaspekten nicht gestattet“, schreibt die Kreisverwaltung auf Anfrage. Allerdings: Natürlich hatte sich unser Mitarbeiter, wie er glaubhaft versichert, bereits etwa eine Woche vor dem Termin telefonisch für den 19. Januar, den Eröffnungstermin der Impfstelle, angemeldet. Die Pressestelle sei nicht informiert gewesen, argumentiert das Kreishaus.
Landrat Schnur entschuldigt sich
Nach einer Beschwerde unserer Redaktion über die Einschränkung der Berichterstattung vor Ort wurde ein allgemeiner Pressetermin für Freitagmorgen, 9 Uhr, angesetzt. Dieser wurde kurzfristig noch einmal verschoben, da die Impfstelle erst um 13.30 Uhr öffnete. Bei dem nun angesetzten Termin war es Medienvertretern problemlos möglich, mit Mitarbeitern zu sprechen sowie – natürlich mit Einverständnis der einzelnen Personen – Fotos zu machen. Sicherheitsbedenken bezüglich sensibler Daten wurden bei nicht mehr geäußert. Unserem Mitarbeiter zufolge hat sich Landrat Manfred Schnur inzwischen bei ihm dafür entschuldigt, dass das Ganze so unglücklich gelaufen sei.