Für neues Baugebiet will Gemeinde den Gang ans Bundesverwaltungsgericht wagen: Nach OVG-Niederlage: Landkern will Leipzig anrufen
Für neues Baugebiet will Gemeinde den Gang ans Bundesverwaltungsgericht wagen
Nach OVG-Niederlage: Landkern will Leipzig anrufen
Um dieses Gelände, das in ein Baugebiet umgewandelt werden soll, ringen Anlieger mit der Gemeinde Landkern. Foto: Thomas Brost
Landkern. Die Gemeinde Landkern will das Urteil, das die aus ihrer Sicht vorgeplante Entwicklung eines Baugebietes verwehrt, anfechten. Genauer gesagt: Sie ist nicht mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Rheinland-Pfalz in einem Normenkontrollverfahren einverstanden, in dem die Revision als unzulässig bezeichnet worden ist. Vielmehr sei aus grundsätzlicher Erwägung heraus sowie aus vermeintlichen Verfahrensmängeln im OVG-Prozess ein Beschwerdeverfahren angezeigt. Ortsbürgermeister Thomas Heucher hat diese Beschwerde mit einer Eilentscheidung eingeleitet. Der Gemeinderat hat dem jetzt nachträglich mit sieben Jastimmen, bei zwei Enthaltungen und gegen eine Neinstimme zugestimmt.
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Der Hintergrund: Das OVG hatte im Februar den Bebauungsplan “Unterer Berg” kassiert und für unwirksam erklärt, weil es die Rechte eines Ehepaars, das eine Hofstelle im nahen Umfeld besitzt, als nicht berücksichtigt ansah. Insbesondere stieß sich das Gericht daran, dass der Gemeinderat nicht die beiden Baugenehmigungen für neue, noch zu errichtende Hofanlagen aus den Jahren 1962 und 1974 in die Abwägung einbezogen hatte.