Amtsgericht Cochem erkennt keinen "rechtfertigenden Notstand" für Go-in-Aktion im Juli 2018 am Luftwaffenstützpunkt in Büchel
Nach Go-in-Aktion in Büchel: Erneut Friedensaktivisten zu Geldstrafen verurteilt
Vor Beginn des Prozesses am Amtsgericht in Cochem hielten die Angeklagten gemeinsam mit anderen Friedensaktivisten eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude. Foto: Dieter Junker
Dieter Junker

Erneut sind vom Cochemer Amtsgericht drei Friedensaktivisten, die auf das Gelände des Fliegerhorstes Büchel eingedrungen waren, wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 1200 und 300 Euro verurteilt worden. Die drei Frauen waren im Juli 2018 im Rahmen einer internationalen Protestwoche in Büchel zusammen mit insgesamt 18 Personen in den Luftwaffenstützpunkt eingedrungen, um so gegen die dort gelagerten Atomwaffen zu protestieren.

Lesezeit 2 Minuten
„Wir wollten damit die Aufmerksamkeit auf die illegale Lagerung von Atomwaffen in Büchel lenken“, meinte die Niederländerin Margriet Bos. Angesichts des Unrechts, dass durch die Drohung mit Nuklearwaffen geschehe, sei ihrer Meinung nach Widerstand Pflicht.

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