Berufung vor dem Landgericht: Angeklagte machen Notwehr geltend
Nach Go-In in Büchel: Friedensaktivisten kämpfen vor dem Landgericht für Freispruch
Mit einer Demonstration haben Bücheler Friedensaktivisten – unter anderem auch jene, die später am Tag vor dem Landgericht standen – in Koblenz auf sich aufmerksam gemacht.
Brigitte Meier

Koblenz/Büchel. Der leidenschaftliche Widerstand gegen Atomwaffen hat drei unbescholtene Frauen und zwei Männer, allesamt gebildete Akademiker im Rentenalter (zwischen 67 und 79) Jahre) zu Gesetzesbrechern gemacht. Das sah zumindest das Amtsgericht Cochem so, das die Friedensaktivisten Ende 2018 wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung zu Geldstrafen von je 30 Tagessätzen zwischen 1200 und 3800 Euro verurteilt hatte (die RZ berichtete). Die fünf Angeklagten haben gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, die derzeit beim Landgericht verhandelt wird.

Lesezeit 2 Minuten
Die „Widerständigen Alten“, wie sich die Gruppe nennt, waren im Juli 2018 durch ein Loch im Zaun auf die Landebahn des Fliegerhorstes Büchel vorgedrungen, um mit Gesang, Transparenten und Ausstreuen von Blumensamen gegen die in Büchel gelagerten Atombomben zu protestieren.

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