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Mörsdorf
Nach Gerichtsentscheidung: Geierlay bleibt weiter für Besucher gesperrt
Draht und Absperrband bleiben vorerst an der Hängeseilbrücke Geierlay. Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Gemeinde Mörsdorf gegen einen Eilentscheid zurückgewiesen. Somit wird die Brücke weiterhin als freizeitparkähnliche Einrichtung bewertet, die unter die Corona-Verordnung des Landes fällt. Nun prüft die Gemeinde, ob sie die Vorgaben der Verordnung umsetzen kann, um die Sperrung aufzuheben. ⋌ Foto: Werner Dupuis
Bereits seit Ostern kann das beliebte Ausflugsziel nicht mehr besucht werden. Am 30. März hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier den Kreisverwaltungen Rhein-Hunsrück und Cochem-Zell mitgeteilt, dass die Geierlay nach einer Neubewertung der Situation als Freizeiteinrichtung und nicht mehr als Wanderweg eingestuft werde. Demzufolge fiel sie unter die zu ...