Der Anfangsverdacht einer Straftat habe sich bislang nicht ergeben. Wann ein in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Vorfall vorliege, sei noch nicht absehbar. Unterlagen zu der Achterbahn seien sowohl von der Aufsichtsbehörde als auch vom Betreiber zur Verfügung gestellt worden. Sie würden zurzeit ausgewertet, darüber hinaus würden Zeugen vernommen.
Am Samstag war das 57 Jahre alte Opfer aus dem saarländischen St. Wendel aus der fahrenden Achterbahn gestürzt. Der Park hat seit Dienstag wieder geöffnet, die Achterbahn fährt allerdings nicht. Grund dafür ist, dass der Kreis Cochem-Zell den Betrieb der Bahn vorübergehend untersagt hat. Zuerst müsse der TÜV die Sicherheit des Fahrgeschäfts prüfen.
Bei der Achterbahn handelt es sich laut Kreis es sich um einen Sonderbau. Nach Unfällen, bei denen Menschen zu Schaden gekommen seien, müssen solche Anlagen auf die Betriebs- und Standsicherheit geprüft werden. Erst nach Freigabe durch den TÜV kann sie wieder in Betrieb genommen werden.