Zur Vorgeschichte der Müllentsorgungsmisere in Ediger-Eller schreibt die Cochem-Zeller Kreisverwaltung: „Die Problematik besteht seit dem Jahr 2012. Nach der Abstufung der Kreisstraße K 19 zur Gemeindestraße erfolgte die Anfahrt der Müllfahrzeuge über den Wirtschaftsweg Am Osterlämmchen.
Nachdem aufgrund eines Erdrutsches im Bereich des Wirtschaftsweges dessen Befahrbarkeit von der zuständigen Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde bei der Ver-bandsgemeindeverwaltung Cochem untersagt wurde, wurde ein Sammelplatz an der Ecke Paulusstraße/Kirchstraße für die Abfuhr der Restmülltonne eingerichtet.
Dieser Abholort ist die nächste anfahrbare Stelle für die Anwohner der Bergstraße.“ Seit dem Jahr 2015 gelte dieser Sammelplatz auch für die Biotonne, seit dem Januar dieses Jahres auch für die Papiertonne. Für die in Cochem-Zell eingesetzten Müllfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens zwölf Tonnen sei die Bergstraße moselseitig über die Kirchstraße und Oberbachstraße nicht anfahrbar. Straßenhöhe und -breite reichten dafür nicht aus. Deshalb hätten die Kreiswerke bei der VG Cochem „nach einer erneuten Beurteilung der Zulässigkeit des Befahrens des Wirtschaftsweges Am Osterlämmchen sowie der ehemaligen K 19“ gefragt.
Die VG-Verwaltung habe am 25. Januar diesen Jahres – nach erneuter Beurteilung der Lage – mitgeteilt, sie könne keine „Ausnahmegenehmigung für das Befahren des Wirtschaftsweges und der ehemaligen Kreisstraße für Müllfahrzeuge über drei Gewichtstonnen“ in Aussicht stellen. dad