Mord an Dauner Arzt - Gerichtssprecherin erklärt die Hintergründe des Verfahrens - Urteil wird Mitte August erwartet: Mord an Dauner Arzt: Warum darf das Opfer noch nicht bestattet werden?
Mord an Dauner Arzt - Gerichtssprecherin erklärt die Hintergründe des Verfahrens - Urteil wird Mitte August erwartet
Mord an Dauner Arzt: Warum darf das Opfer noch nicht bestattet werden?
Die Angeklagten im Dauner Mordprozess mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt im April. Foto: Rolf Seydewitz Rolf Seydewitz
Am Trierer Landgericht wird einer der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre verhandelt: der Mord an einem Dauner Arzt. Eine Frage ist noch nicht beantwortet: Warum darf der Leichnam des Opfers noch nicht bestattet werden?
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Der Prozess um die Ermordung des Dauner Arztes Steffen Braun biegt langsam auf die Zielgerade ein. Bleibt es bei den von der Kammer angesetzten 16 Verhandlungstagen, ist am 21. August mit einem Urteil zu rechnen. Bis dahin sind noch fünf Termine vorgesehen – der erste vor der folgenden dreiwöchigen Sommerpause am Dienstag nächster Woche.