Koblenz/Büchel
Mit Flugblatt zur Nötigung aufgerufen?

Mit dem Protest gegen Atomwaffen in Büchel blockierten Friedensaktivisten für 24 Stunden die Eingänge zum Fliegerhorst. Foto: Kevin Rühle

Kevin Ruehle

Koblenz/Büchel - Im Mai verteilte Hermann Theisen aus Heidelberg in Koblenz einen Aufruf zur Blockade in Büchel. Dies wurde ihm von der Stadt wegen Aufrufs zu einer Straftat untersagt. Er klagte dagegen. Nun verhandelt das Verwaltungsgericht in Koblenz.

Lesezeit 3 Minuten
Die „Musikblockade“ des Fliegerhorstes Büchel vom August vergangenen Jahres ist lange vorbei, doch nun steht deren juristische Aufarbeitung an. Am morgigen Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht in Koblenz über die Frage, ob die Auflagen für eine Kundgebung in Koblenz im Vorfeld der Blockade rechtmäßig waren und ob das Flugblatt, mit dem zu den Aktionen in Büchel aufgerufen wurde, zu Recht von der Polizei beschlagnahmt wurde.

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