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Cochem

Mit 150 durch die Trierer Innenstadt: Junger Eifler ist auf Bewährung

Von Brigitte Meier
Polizisten lieferten sich in Trier eine Verfolgungsjagd mit einem 19-jährigen Eifler – mit Tempo 150. Der junge Mann steht dafür vor Gericht. Foto: dpa
Polizisten lieferten sich in Trier eine Verfolgungsjagd mit einem 19-jährigen Eifler – mit Tempo 150. Der junge Mann steht dafür vor Gericht. Foto: dpa

Es grenzt an ein Wunder, dass die Flucht vor der Polizei eines 19-jährigen Autofahrers aus der Eifel durch die Trierer Innenstadt ohne Verletzte oder gar Tote glimpflich endet. Der junge Mann sitzt als Angeklagter in der Jugendschöffenverhandlung beim Amtsgericht Cochem und muss sich vom Vorsitzenden Richter Sven Kaboth vorhalten lassen „Es ist purer Zufall, dass nichts weiter passiert ist, und Sie haben Glück, dass Sie hier sitzen und nicht möglicherweise wegen Mord vor dem Landgericht.“ Damit spielt Kaboth auf ein Urteil des Landgerichts Berlin an, das zwei Autofahrer, die bei einem Rennen durch die Stadt eine Person getötet haben, wegen Mordes verurteilt hat.

Lesezeit: 2 Minuten
Der Angeklagte gesteht, dass er an einem Samstagvormittag im August 2019 mit seinem BMW einer Polizeistreife entkommen will und dabei mit Höchstgeschwindigkeit von teils 150 Kilometer pro Stunde durch Trier rast. Er überholt mit überhöhter Geschwindigkeit und nutzt zum Ausweichen vor dem Gegenverkehr den Bürgersteig, überfährt rote Ampeln und zwingt ...
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Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind Straftat

Seit 2017 gelten verbotene Autorennen auf öffentlichen Straßen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat

Paragraf 315 d des Strafgesetzbuches besagt unter anderem: „Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...) Wer Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)“

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